1. Voraussetzungen für die Ausleihe
1.1 Die Leihe eines Gegenstands aus dem Leihpool (Leihgegenstände) der LEIHOTHEK erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen:
a) Der/die Nutzer*in ist mindestens 18 Jahre alt
b) Der/die Nutzer*in füllt vollständig das Nutzer-Formular aus
c) Der/die Nutzer*in erkennt die Allgemeinen Leihbedingungen per Unterschrift auf den Nutzer-Formular an.
d) Der die Nuzter*in muss einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen können. Falls aus diesem Ausweis kein aktueller Wohnsitz hervorgeht, muss zusätzlich ein anderes Dokument, das diesen ausweist, bspw. eine aktuelle Meldebescheinigung oder ein Untermietvertag, vorgelegt werden.
1.2 Die Unterzeichnung des Nutzer-Formulars und Anerkennung der Leihbedingungen gilt für alle Leihvorgänge bis auf Widerruf.
1.3 Grundsätzlich können bis zu drei Gegenstände zur gleichen Zeit ausgeliehen werden.
2. Pfand
2.1 Alle Gegenstände aus dem Leihpool werden gegen eine Gebühr verliehen. Bei Abholung der Gegenstände ist ein Pfand zu hinterlassen. Dieses wird von der LEIHOTHEK festgelegt und kann bis zu 80% des Wertes des Leihgegenstandes betragen.
2.2 Das Pfand wird bar bezahlt.
2.3 Wird der Gegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurückgegeben, zahlt die LEIHOTHEK das Pfand in voller Höhe aus. Wenn dies bei Rückgabe des Leihgegenstands nicht der Fall ist, wird das Pfand teilweise oder vollständig einbehalten.
3. „Bewährte“ Nutzer*innen
Die LEIHOTHEK behält sich das Recht vor, bestimmte Gegenstände nur an bewährte Mitglieder zu verleihen. Bewährt ist, wer mindestens fünf Leihgegenstände ordentlich und fristgerecht zurückgebracht hat.
4. Gebrauch und Prüfung der Gegenstände aus dem LEIHOTHEK-Leihpool
4.1 Die Gegenstände aus dem Leihpool sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Die kommerzielle Nutzung von Leihgegenständen ist untersagt. Nutzer*innen sind ohne die Erlaubnis von der LEIHOTHEK nicht berechtigt, den Gebrauch der Leihgegenstände einem Dritten zu überlassen.
4.2 Der Leihgegenstand wird dem/der Nutzer*in im zuvor dokumentierten Zustand übergeben. Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, bereits bei der Übernahme gegenüber der LEIHOTHEK sämtliche vorhandenen, erkennbaren Mängel des Leihgegenstandes anzuzeigen, damit diese im Profil des Leihgegenstandes festgehalten werden können. Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, vor dem Gebrauch die Funktionstüchtigkeit des Leih-gegenstandes einschließlich Zubehör zu überprüfen (bei elektrischen Geräten auch die sichtbaren Kabel). Der/die Nutzer*in ist insbesondere verpflichtet, sich vor Gebrauch mit der Funktionsweise sowie den Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Leihgegenstandes vertraut zu machen, und je nach Gegenstand Tests zur Funktionsweise (bei Rädern bspw. einen Bremstest) durchzuführen.
4.3 Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, den Leihgegenstand ordnungsgemäß und sicher zu verwahren und sich über den sachgemäßen Umgang zu informieren. Wenn möglich, ist der Leihgegenstand in verschlossenen Räumen zu verwahren. Ansonsten ist der/die Nutzer*in verpflichtet, Sperrvorrichtungen (Schlösser und dergleichen) für die sichere Verwahrung des Leihgegenstandes zu verwenden. Im Falle eines Diebstahles oder Verlustes ist der/die Nutzer*in dazu verpflichtet, der LEIHOTHEK den aktuellen Marktpreis zur Neubeschaffung des Leihgegenstandes innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
5. Ausleihzeit und Rückgabe des Leihgegenstandes
5.1 Die Ausleihzeit beträgt die Zeit zwischen zwei Öffnungstagen der LEIHOTHEK. Entweder von Montag bis Donnerstag oder von Donnerstag bis Montag der darauf folgende Woche. Die Ausleihzeit wird in der Ausleihvereinbarung vermerkt.
5.2 Eine Verlängerung der Leihdauer ist nur mit vorheriger Zustimmung durch die LEIHOTHEK möglich.
5.3 Die Rückgabe ist mit Ablauf der Leihfrist fällig, § 604 BGB. Die Rückgabe ist nur gültig, wenn der Leihgegenstand in der LEIHOTHEK an ein Teammitglied der LEIHOTHEK übergeben wurde und dieses bestätigt, dass der Leihgegenstand ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Das Abstellen oder Ablegen vor dem Ladengeschäft der LEIHOTHEK oder das Ablegen im Ladengeschäft der LEIHOTHEK ohne Anwesenheit eines LEIHOTHEKS-Teammitglieds ist keine Rückgabe. Wenn der Leihgegenstand nicht ordnungsgemäß übergeben wurde, behält sich die LEIHOTHEK vor, den LeihgegenALLGEMEINE
LEIHBEDINGUNGEN (ALB) stand ohne Beisein des/der Nutzer*in zu überprüfen und bei Schadensfeststellung eventuelle Schadens-ersatzansprüche geltend zu machen.
5.4 Wird der Verleihgegenstand nicht fristgemäß zurückgegeben, wird eine Mahngebür in Höhe von 3,00€ zzgl. die anfallende Mietgebühr pro Öffnungstag (Tag an der die LEIHOTHEK geöffnet ist) verrechnet. Falls der Leihgegenstand nicht binnen eines Monats nach Ablauf der vereinbarten Leihdauer zurückgegeben wird, wird zusätzlich zu den bis dato anfallenden Mahn-
gebühren eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Marktpreises des neuwertigen Leihgegenstands.
6. Schaden, Reparatur und Reinigung
6.1 Leihgegenstände müssen bei der Rückgabe so sauber,
funktionsfähig und vollständig sein, wie sie bei der Verleihung waren.
6.2 Ist dies nicht der Fall, fallen Reparatur-und Reinigungsentgelte an. Im Fall der Reparatur trägt der Nutzer die anfallenden Reparaturkosten, wenn er die Notwendigkeit der Reparatur verschuldet hat. Die Kosten sind begrenzt auf die Kosten einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes entsprechend Nr. 4 Satz 3.
6.3 Schäden und Mängel am Gegenstand, die während der Benutzung auftreten, sind unverzüglich der LEIHOTHEK
schriftlich anzuzeigen und die weitere Benutzung zu unterlassen.
6.4 Für gebrauchsüblichen Verschleiß fallen keine Reparaturkosten an (z.B. Bremsklötze beim Fahrrad), vgl. § 602 BGB.
7.Haftung von der LEIHOTHEK
7.1 Die LEIHOTHEK hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, § 599 BGB.
7.2 Die LEIHOTHEK ist nicht verantwortlich für Herstellungs- oder Materialfehler.
8. Haftung des/der Nutzer*in
Der/die Nutzer*in trägt ab Übernahme des Leihgegenstandes die Verantwortung. Er/sie haftet gegenüber der LEIHOTHEK und gegenüber Dritten für Schäden, die an oder durch den Leihgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs und/oder aus einer vereinbarungswidrigen Verwendung des Leihgegenstandes sowie Schäden durch Lagerung, Transport oder sonstiges unsachgemäßes Verwenden. Der/die Nutzer*in verpflichtet sich, den Leihgegenstand entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie beim Ausleihen eines fahrtüchtigen Straßenobjekts unter Umständen auch unter Beachtung der StVO zu verwenden. Des Weiteren ist der/die Nutzer*in selbst dafür verantwortlich, sich über den sachgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes zu informieren und trägt selbst Verantwortung über den Gebrauch sowie dessen Folgen.
9. Datenschutz
Um in der LEIHOTHEK ausleihen zu dürfen werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis (und ggf. der Meldebescheinigung o.Ä.) der Nutzer*innen kopiert und für 12 Monate gespeichert. Auf Anfrage werden die persönlichen Daten gelöscht. In diesem Fall müssen die Daten, bei einer erneuten Ausleihe, für die Dauer dieser wieder gespeichert werden. Nach der Rückgabe des/der Gegenstände werden dann die Daten erneut gelöscht. Die LEIHOTHEK verpflichtet sich, die Daten nur für interne Zwecke zu verwenden.